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BEK 2021 203

Beschlagnahmebefehl (Grundbuchsperre)

Schwyz · 2022-05-23 · Deutsch SZ
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Beschlagnahmebefehl (Grundbuchsperre) | Zwangsmassnahmen/Beschlagnahme

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 23. Mai 2022BEK 2021 203MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In Sachen1.A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,2.B.________ AG,vertreten durch A.________, s. Ziff. 1,weitere Verfahrensbeteiligte und Beschwerdeführerin,beide vertreten durch Rechtsanwalt C.________,gegenStaatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt D.________,betreffendBeschlagnahmebefehl (Grundbuchsperre)(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 1. Dezember 2021, SU 2021 8607);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat der B.________ AG den Abriss von drei allenfalls schützenswerten Gebäuden an der F.________strasse in H.________ ohne Baubewilligung veranlasst zu haben. Mit Beschlagnahmebefehl vom 1. Dezember 2021 wies die Staatsanwaltschaft das Grundbuchamt an, bei den drei Liegenschaften eine Grundbuchsperre anzumerken. Der Beschuldigte und seine Gesellschaft liessen am 13. Dezember 2021, vertreten durch denselben Anwalt, gegen den Beschlagnahmebefehl rechtzeitig Beschwerde erheben. Sie beantragen, den Beschlagnahmebefehl aufzuheben, eventualiter die Sache an die Vorinstanz zu neuem Entscheid zurückzuweisen. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2021 beantragt die Staatsanwaltschaft, die Beschwerde sei kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 3). Dazu nahmen die Beschwerdeführer am 3. Januar 2022 Stellung (KG-act. 5).2.Vorliegend sind weder im Schuldpunkt Übertretungen noch wirtschaftliche Nebenfolgen eines Entscheids zu beurteilen (

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

1.A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,2.B.________ AG,vertreten durch A.________, s. Ziff. 1,weitere Verfahrensbeteiligte und Beschwerdeführerin,beide vertreten durch Rechtsanwalt C.________,gegenStaatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt D.________,

betreffend

Beschlagnahmebefehl (Grundbuchsperre)